Therapeutische Ernährungsberatung (nach § 43 SGB V)

Ihr Arzt / Ihre Ärztin (z.B. Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologin) kann Ihnen eine Ernährungstherapie verordnen, wenn Sie an einer oder mehreren ernährungsmitbedingten Erkrankungen, wie z.B. Übergewicht, Bluthochdruck, Herz-Kreislauferkrankungen oder Gicht leiden.
Hierzu reicht eine Überweisung oder die 

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungsintervention

Diese Zuweisungen belastet nicht das Budget Ihres Arztes !

Ernährungstherapie-Angebote bei:

  • Adipositas (BMI >30)
  • Bauchspeicheldrüsenentzündung (Pankreatitis)
  • Bluthochdruck (Hypertonie)
  • Diabetes mellitus
  • Divertikulitis
  • Durchfall
  • Enterale und parenterale Ernährung
  • Essstörungen
  • Fettstoffwechselstörung (z.B. Hypercholesterinämie)
  • Fructosemalabsorption
  • Gicht
  • Glutensensitivität
  • Histaminunverträglichkeit
  • Krebserkrankungen
  • Lactoseintoleranz
  • Lebererkrankungen (Fettleber, Hepatits)
  • Mangelernährung
  • Nierenerkrankungen
  • Osteoporose
  • Reizdarmsyndrom
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Sodbrennen
  • Sorbitintoleranz
  • Übergewicht
  • Untergewicht
  • Verstopfung
  • Wechseljahrsprobleme
  • Zöliakie