Präventive Ernährungsberatung (nach § 20 SGB V)

Viele Krankenkassen bezuschussen eine individuelle Ernährungsberatung ohne ärztliche Indikation bzw. Verordnung. Sie dient dazu, Ihre momentane Ernährungssituation zu analysieren und nachhaltig zu verbessern, um ernährungsabhängigen Erkrankungen vorzubeugen.